Senat
Aufgaben
Grundsatzfragen von Struktur,
Entwicklungs- und Bauplanung,
Haushalt, Forschung, Lehre und Studium
sowie des Lehr- und Studienbetriebs,
wissenschaftlichem Nachwuchs,
Informationsmanagement sowie
Qualitätssicherung.
Der Senat überwacht die Geschäftsführung des Präsidiums. Er beschließt die
Allgemeinen Prüfungsbestimmungen, die
Promotions- und Habilitationsordnung,
die Zusammensetzung von Senatsausschüssen, die Liste der Senatsbeauftragten in
Berufungsverfahren im
Einvernehmen mit dem Präsidium und
das Beratungsangebot für Studierende.
Er muss unter anderem Satzungen, der
Zulassung und der Durchführung von
Studium, Prüfungen, Promotionen und
Habilitationen betreffenden Regelungen
zustimmen. Er nimmt Stellung zu den
Zielvereinbarungen, dem Qualitätsmanagement, den Struktur- und
Entwicklungsplänen der Budgetplanung,
der Investitionsplanung und der Verteilung
der Haushaltsmittel, den Vorschlägen der
Fachbereiche für Berufungen und vielen
weiteren Dingen. Er benennt zudem die
vom Präsidium vorgeschlagenen
Mitglieder des Hochschulrates.
Zusammensetzung
Der Senat der TU Darmstadt gehören
der/die Präsident:in als Vorsitzende:r,
zehn Professor:innen, vier Studierende,
drei wissenschaftliche Mitarbeiter:innen
sowie administrativ-technische
Mitarbeiter:innen als stimmberechtigte
Mitglieder an. Die Mitglieder des
Präsidiums, die nicht bereits stimmberechtigt sind, sowie der/die Frauenbeauftragte der
Hochschule,
die
Vertrauensperson der Schwerbehinderten, der AStA und die Vorsitzenden des
Personalrats sowie zwei von der
Fachschaftenkonferenz entsandte
Studierende gehören dem Senat mit
beratender Stimme an.
Universitätsversammlung
Aufgaben
Die Universitätsversammlung der TU
Darmstadt behandelt Angelegenheiten,
die für die Universität von grundsätzlicher Bedeutung sind. Sie verabschiedet
die Grundordnung und bezieht Stellung
zu Grundsatzfragen wie der Entwicklung
der Universität, des Lehr- und
Studienbetriebes und des wissenschaftlichen Nachwuchses. Außerdem werden
in ihr die vier Senatsvertreter:innen der
Studierenden gewählt.
Zusammensetzung
Die Universitätsversammlung hat 61
stimmberechtigte Mitglieder: 31
Professor:innen, 15 Studierende, 10
wissenschaftliche Mitarbeiter:innen
sowie 5 administrativ-technische
Mitarbeiter:innen.
Fachbereichsrat
Aufgaben
Er wählt alle zwei Jahre den/die
Dekan:in und eine:n oder mehrere
Prodekan:innen und eventuell eine:n
Studiendekan:in. Zu seinen Aufgaben
gehört es, die Mittelverteilung des
Fachbereiches festzulegen, Berufungskommissionen einzusetzen und deren
Ergebnisse zu bestätigen. Außerdem
werden Zielvereinbarungen des
Fachbereiches gegenüber dem Präsidium
(Vorgaben, was der Fachbereich in den
nächsten x Jahren erreichen möchte)
beschlossen.
Zusammensetzung
Der Fachbereichsrat setzt sich aus allen
Interessensgruppen eines Fachbereiches
zusammen, aus Studierenden,
Professor:innen, wissenschaftlichen
Mitarbeiter:innen und administrativ-technischen Mitarbeiter:innen.
Allerdings mit der Besonderheit, dass die
Sitze nicht nach Größe der jeweiligen
Gruppe verteilt sind, sondern nach einem
Schlüssel, durch den die Gruppe der
Professor:innen generell 51 % der Sitze
hält. Die Größe des FBR richtet sich
daher nach der Anzahl der Professor:innen.
Studierendenparlament
Das Studierendenparlament ist das
höchste Gremium der Studierendenschaft. Jedes Jahr im Sommer wählen
alle an der TU Darmstadt eingeschriebenen Studierenden 31 Parlamentarier:innen für ein Jahr. Zur
Wahl stehen
verschiedene Listen, die dann
Vertreter:innen in der auf der Liste
angegebenen Reihenfolge entsenden.
Die Hauptaufgabe des StuPas ist es,
Referent:innen in den Allgemeinen
Studierendenausschuss (AStA) zu
wählen und dessen Arbeit zu
kontrollieren sowie den Haushaltsplan
der Studierendenschaft zu verabschieden. In seinen monatlichen Sitzungen
nimmt das StuPa die Berichte der
AStA-Referent:innen entgegen, fasst
Beschlüsse über die Arbeit des AStA,
bewilligt größere Ausgaben und
dergleichen mehr. Außerdem entsendet
das StuPa Vertreter:innen in den
Verwaltungsrat des Studierendenwerks
und kann so auch Einfluss auf dessen
Beratungsangebote, die Mensapreise,
die Wohnheime etc. nehmen. Dies ist
natürlich nur ein Ausschnitt der
Tätigkeiten. Wer es genauer wissen
möchte, kann sich auf den im Semester
monatlich stattfindenden Sitzungen
selbst ein Bild machen. Die Sitzungen
sind öffentlich und Gäste sind herzlich
Willkommen. Am Anfang jeder Sitzung
bekommen Gäste die Möglichkeit, sich
durch Fragen oder Anträge an der
Arbeit des Studierendenparlaments zu
beteiligen und Entscheidungen
herbeizuführen. Die Sitzungstermine
werden über die AStA Homepage und
durch Aushänge bekannt gegeben.
Zusammensetzung seit SoSe 2023
- FACHWERK: 15 Sitze
- Jusos und Unabhängige: 5 Sitze
- Liberale Hochschulgruppe: 5 Sitze
- Die PARTEI Hochschulgruppe: 3 Sitze
- Linke Liste - SDS: 3 Sitze
AStA
Aufgaben
Der Allgemeine Studierendenausschuss
(AStA) wird vom Studierendenparlament gewählt und ist der direkte
Ansprechpartner und Vertreter aller
Studierenden auf Universitätsebene.
Der AStA besteht aus gewählten und
eingestellten Referent:innen, die alle
ehrenamtlich aktiv sind.
Die Aufgaben des AStA sind vielfältig
und leiten sich aus den Aufgaben der
Studierendenschaft ab, die nach §3 der
Satzung der Studierendenschaft
definiert sind:
Die Vertretung der Gesamtheit ihrer
Mitglieder im Rahmen ihrer gesetzlichen Befugnis.
Die Wahrnehmung der hochschulpolitischen Belange ihrer Mitglieder.
Die Wahrnehmung der wirtschaftlichen
und sozialen Belange der Student:innen. Die Zuständigkeit des Studierendenwerks (StuWe) oder
anderer
Träger:innen bleibt unberührt.
Die Pflege überregionaler und
internationaler Studierendenbeziehungen.
Die Förderung der politischen Bildung
und des Verantwortungsbewusstseins
von Student:innen für ihre Rolle als
Staatsbürger:innen. Hierzu gehört
auch die Förderung eines wissenschaftlich fundierten, kritischen
Verständnisses der Student:innen von
ihrer jetzigen und künftigen Tätigkeit
und der Rolle von Wissenschaft und
Technik in der Gesellschaft.
Die Unterstützung kultureller und
musischer Interessen der Student:innen.
Auch wenn sich dies alles sehr
theoretisch anhört, sind die Möglichkeiten und Angebote doch sehr
praxisorientiert. So bietet der AStA viele
kostenlose Beratungsmöglichkeiten,
fördert Projekte und Gruppen in der
Universität, vergibt den Internationalen
Studierendenausweis (ISIC), verhandelt
mit dem RMV über das Semesterticket,
betreibt eigene Gewerbe wie das
603qm, den Schlosskeller, den
Schlossgarten oder den Papierladen
und bietet einen Busverleih an. Und
dies sind nur die direkten Angebote für
euch als Studierende.
Der AStA agiert vor allem zu
hochschulpolitischen Themen in der
Hochschule und der Landes-/Bundespolitik und engagiert sich für bessere
Studienbedingungen für alle
Studierenden. Darunter fallen natürlich
nicht nur Probleme wie übervolle
Lehrpläne oder volle Übungen, sondern
auch Themen wie Wohnungsnot,
überhöhte Mieten, schlechte
Verkehrsanbindungen und so weiter.
Die Arbeit der Studierendenschaft und
somit die des AStA wird durch die
Semesterbeiträge aller Studierenden an
der Universität finanziert. Im
Sommersemester 2024 beträgt dieser
Beitrag 13,15€.
Zusammensetzung seit SoSe 2024
6 gewählte Referent:innen, 18 berufene Referent:innen
Fachschaftsrat
Als Studierende:r gehörst du zu der
Fachschaft deines Fachbereichs, denn
alle Studierenden eine Fachbereichs
bilden die Fachschaft. Umgangssprachlich werden unter der Fachschaft
allerdings die aktiven Studierenden
verstanden, die sich für bessere
Studienbedingungen engagieren und
verschiedene Angebote für ihre
Mitstudent:innen schaffen. Zudem
wird jährlich der Fachschaftsrat
gewählt, der die offiziell legitimierten
Fachschaftsvertreter:innen bestimmt.
Den Fachschaften wird von der
Universität oder dem Fachbereich ein
eigener Raum zur Verfügung gestellt. In
diesen finden meist die Sitzungen statt.